SEKA
TOURS
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Teilnahmebedingungen
Rücktritt durch Teilnehmer
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Gerichtsstand
Rücktritt durch SEKA TOURS
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ALLGMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
SEKA TOURS
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Telefonisch, WHATS APP, Online Formular oder per
E-Mail. Die Anmeldung ist nach der
Bestätigung verbindlich und es werden die vorliegenden
Geschäftsbedingungen anerkannt.
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Genauere Infos folgen nach der Anmeldung.
Bei unsicherer Wetterlage kann es sein, dass die letzte Infos zur Durchführung erst am Vortag
des Anlasses erfolgen.
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Bezahlung:
Per Twint oder Bar vor dem Anlass.
Für mehrtägige Hüttentouren kann SEKATOURS
eine Anzahlung verlangen.
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Gute Gesundheit und eine der Tour entsprechende
Fitness sowie angemessene Ausrüstung werden für alle
Anlässe vorausgesetzt. SEKA Tours ist
berechtigt, Teilnehmer/innen ohne Anspruch
auf Kostenerstattung von einem Anlass
auszuschliessen, wenn die Voraussetzungen
nicht erfüllt werden. Dies ist ausschliesslich zur Sicherheit aller Teilnehmer und Tourenführer.​
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Sofern im Angebot nichts anderes vermerkt ist,
deckt der ausgeschriebene Preis die Organisation,
die Wanderleitung und die Spesen des Wanderleiters.
Alle übrigen Kosten, insbesondere Reise-,
Verpflegungs- und Unterkunftskosten, sind
von den Teilnehmer/innen selbst zu begleichen.
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Eintägige Anlässe:
Mehr als 3 Tage zuvor Kostenlos
Weniger als 3 Tage vorher voller Preis
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Mehrtägige Anlässe:
Mehr als 3 Tage zuvor Kostenlos
Weniger als 3 Tage vorher voller Preis
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Kosten, welche wegen deiner Stornierung entstehen,
wie Übernachtung, Anreise, muss der Absagende
Teilnehmer selber tragen.
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Rücktritt durch SEKA Tours: Geld zurück Garantie
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Ist Sache des Teilnehmers. Für mehrtägige Touren
wird eine Annullationsversicherung empfohlen.
SEKA TOURS verfügt über ein
Berufshaftpflichtversicherung.
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Die vertraglich Beziehung zwischen dem Touren Teilnehmer und SEKA TOURS unterliegen dem Schweizerischen Recht.
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Gerichtstand ist Zürich.
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Ausgabe 2021